Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Ausgangssituation
Bundestag und Bundesrat haben das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Dieses ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die sogenannte Whistle-Blower-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Personen auszuschließen, die auf Verstöße gegen geltende Vorgaben (Gesetze, Richtlinien oder wesentliche unternehmensinterne Regelungen) im beruflichen Kontext hinweisen möchten und damit einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen (Compliance-Verstöße) leisten möchten.
Welche wichtigen Meldekategorien gibt es?
• Bestechung, Korruption
• Probleme beim Datenschutz und der IT-Sicherheit
• Diskriminierung, Belästigung und andere arbeitsrechtliche Probleme
• Bestechung
• Unterschlagung, Veruntreuung und Diebstahl
• Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
• Vorgaben zum Umweltschutz
• Geldwäsche
• Steuerliche Probleme
• Wettbewerbsrecht
• Verrat von Geschäftsgeheimnissen